In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr) sowie deren Eltern und Bezugspersonen.
Es ist keine Überweisung notwendig.
Gesetzlich versicherte Patienten
Meine Praxis ist eine vertragsärztliche Praxis daher übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Für das Erstgespräch und zu Beginn eines jeden Quartals benötige ich Ihre/ Deine Versichertenkarte.
Privat versicherte Patienten/ Private Krankenversicherung
Private Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang hängt dabei von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ihre Versicherung informiert Sie darüber, welche psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen Ihres persönlichen Tarifs erstattet werden.
Ich rechne nach den Maßgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für eine Behandlung oder Beratung in meiner Praxis natürlich auch selbst tragen. In diesem Fall werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben. Grundlage der Abrechnung bei Selbstzahlern ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).